Das Bildungsministerium hat die Regeln für den Zugang zum Masterstudium veröffentlicht: neue Anforderungen und Fristen.


Das Bildungsministerium hat neue Regeln für den Zugang zum Masterstudium vorgestellt
Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hat den Entwurf der Aufnahmeordnung für Hochschulen im Jahr 2025 veröffentlicht, der neue Bedingungen für den Zugang zum Masterstudium festlegt. Laut diesem Dokument kann man nun auf Grundlage eines Bachelor- oder Masterabschlusses zugelassen werden, selbst wenn die Fachrichtung unterschiedlich ist.
Gemäß der neuen Ordnung wird der Zugang zum Masterstudium auf Grundlage der einheitlichen Aufnahmeprüfung (EVI) und der einheitlichen fachlichen Aufnahmeprüfung (EFVV) für die Jahre 2023, 2024 oder 2025 sowie durch die Prüfung der Motivationsschreiben erfolgen.
Die EVI besteht aus einem Test in einer Fremdsprache und einem Test zur allgemeinen Studienkompetenz, wobei für das Bestehen mindestens 5 Punkte in jedem Teil erreicht werden müssen. Für die EFVV müssen die Kandidaten mindestens 35 Punkte erzielen.
Die Registrierung in den elektronischen Kabinetten beginnt am 1. Juli, und die Einreichung von Bewerbungen wird vom 1. bis 22. August dauern. Die Bewerber können maximal 15 Bewerbungen einreichen, von denen nicht mehr als 5 auf einen staatlichen Platz gerichtet sein dürfen. Beratungszentren werden den Bewerbern bei der Arbeit mit den elektronischen Kabinetten bis zum 20. Oktober helfen.
Die Bewertung wird nach einer Formel berechnet, die die Ergebnisse des Tests zur allgemeinen Studienkompetenz (20%), des Tests in einer Fremdsprache (20%) und der Note der EFVV oder der Fachprüfung (60%) berücksichtigt. Für bestimmte Fachrichtungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur, IT und andere, gelten besondere Anforderungen an die erforderlichen Prüfungsergebnisse.
Das Projekt sieht auch besondere Aufnahmebedingungen für bestimmte Kategorien von Bewerbern vor, insbesondere für Kriegsteilnehmer, Personen mit Behinderungen und Militärangehörige. Sie haben die Möglichkeit, aufgrund des Ergebnisses eines Interviews anstelle der EVI und der Fachprüfung anstelle der EFVV aufgenommen zu werden.
Die Aufnahme in staatliche Plätze erfolgt am 27. August, die Aufnahme in die kostenpflichtige Studienform bis zum 30. September. Es ist möglich, Personen, die in die kostenpflichtige Form aufgenommen wurden, bis zum 31. August auf vakante staatliche Plätze zu übertragen. Die Hochschulen haben das Recht, zusätzliche Fristen für Bewerber festzulegen, die in die kostenpflichtige Studienform aufgenommen werden.
Wir erinnern daran, dass das Bildungsministerium über 20.000 falsche Studierende aufgedeckt hat, die nicht an Hochschulen studiert haben.
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